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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 13:48
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Standard "Hinlegen"

Es ist in vielen Spielen üblich, dass ein Spieler vor den letzten Stichen seine Karten auflegt, weil er alle Stiche macht (oder, in Negativspielen, gar keinen).



Das spart einerseits Zeit, bringt andererseits Probleme. Insbesondere ist es in Spielen mit Partnern definitiv Renonce, wenn er sich irrt.



Wie soll mit Hinlegen umgegangen werden? Spontan fallen mir folgende mögliche Regelungen ein:



* Es wird grundsätzlich untersagt. Alle 12 Stiche sind einzeln auszuspielen. (Was tut man, wenn jemand nach Gewohnheit sich dagegen verhält?)



* Ein Alleinspieler darf grundsätzlich auflegen, weil er dadurch ja allenfalls dem gegnerischen Team gegen sich selber verwendbare Informationen zukommen lässt. Allerdings müssen dann alle Karten zur Kontrolle kurz aufliegen. Bei Partnerspielern oder Trischaken ist es hingegen nur erlaubt, wenn man zutreffend alle Stiche macht, ansonsten Renonce. (Erscheint mir konsistent, aber schwer zu kommunizieren.)



* Ein Spieler muss vorher die Mitspieler fragen, ob er auflegen darf. Alle müssen zustimmen, sonst werden alle Stiche ausgespielt. (Hat auch Streitpotential.)



Was sind Meinungen soweit?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 17:36
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Uff, schwierig gggg



am ehesten noch b)....ich glaube Martin Vacha hat eine Formulierung in seinen Turnierregeln gehabt, in dem Sinne, daß man alle Spiele bis zur letzten Karte zu Ende spielen soll.



Hinlegen soll mMn möglich sein, allerdings mit dem Caveat für den "Hinleger", daß, wenn er sich irrt, es "möglicherweise" zu einer Renonce führen kann.



"Möglicherweise" deswegen, weil es da soviele Abstufungen des Irrens und deren Konsequenzen geben kann: zB ein 3er-Spieler mit angesagtem Uhu legt die letzten 4 Karten auf und sagt "gehört alles mir"



1) er irrt sich, weil die Gegner würden noch einen Stich machen, der aber nicht zum Punktegewinn der Gegner reichen würde

1a) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener nicht möglich

1b) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener möglich



2) er irrt sich, weil die Gegner würden noch einen Stich machen, der zum Punktegewinn der Gegner reichen würde

2a) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener nicht möglich

2b) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener möglich



Wie entscheidet man die Fälle ?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 10:32
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Habe jetzt nochmal nachgedacht, ich glaueb man kann das nicht im Sinne einer "klassischen" Renonce entscheiden:



Ich denke, man kann es nur so entscheiden, daß wenn nach einem "Hinlege"-Fehler des Spielers es den Gegnern "theoretisch möglich wäre" das Spiel oder eine angesagte Prämie zu gewinnen bzw. zu halten (de facto spielen alle dann "ouvert", weil der Spieler seine Karten "im guten Glauben" hergezeigt hat), dann soll es so gewertet werden.



Ansonsten sollte nicht gegen den Spieler bzw. den "Hinleger" gewertet werden, weil sich am Ergebnis nichts ändert.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 12:06
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Sieh es doch einmal von einem anderen Blickwinkel:



Wenn der Spieler durch das Offenlegen seines Blattes nur sich selbst schaden kann und sonst niemandem... warum sollte das überhaupt jemals als Renonce gerechnet werden?
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 13:13
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Ja, also ist meine Überlegung richtig im Beitrag von 08:32, oder ?



Etwas schwierieger ist das Ganze, wenn so ein "Hinlege-Fehler" zu Beginn eines Spieles passiert, also zB. anstatt in der 4-letzten Runde, in der 4.Runde zu Beginn, dann lässt sich der zu erwartende Spielausgang kaum mehr vorhersagen.



==> Hinlegen soll mMn möglich sein, allerdings mit dem Caveat für den "Hinleger", daß, wenn er sich irrt, es "möglicherweise" zu einem Spiel-bzw. Punkteverlust führen kann. (anstatt dem Wort "Renonce")
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  #6 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 14:19
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Ich sehe das so:



Wenn der Spieler auflegt und sich über die Konsequenzen geirrt hat, dann sollte einfach das Spiel normal fortgesetzt werden. Der Gegner, der eine Karte des Dreierspielers stechen (oder, in Negativspielen, unterbieten kann), teilt dies mit, und die Gegner mögen dieses Wissen in bestmöglicher Weise für sich nutzen (unabhängig davon, ob sie ihre Karten selber aufgelegt haben). Eine Renonce ist es in keinem Fall.



Aber: Wenn der auflegende Spieler Partner hat (und diesen daher wichtige Informationen zukommen ließ), DANN ist es bei einem Irrtum in jedem Falle Renonce! Dasselbe gilt auch bei Trischaken.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 15:24
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Aha, naja gut, formuliere das mal...
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