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Uff, schwierig gggg am ehesten noch b)....ich glaube Martin Vacha hat eine Formulierung in seinen Turnierregeln gehabt, in dem Sinne, daß man alle Spiele bis zur letzten Karte zu Ende spielen soll. Hinlegen soll mMn möglich sein, allerdings mit dem Caveat für den "Hinleger", daß, wenn er sich irrt, es "möglicherweise" zu einer Renonce führen kann. "Möglicherweise" deswegen, weil es da soviele Abstufungen des Irrens und deren Konsequenzen geben kann: zB ein 3er-Spieler mit angesagtem Uhu legt die letzten 4 Karten auf und sagt "gehört alles mir" 1) er irrt sich, weil die Gegner würden noch einen Stich machen, der aber nicht zum Punktegewinn der Gegner reichen würde 1a) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener nicht möglich 1b) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener möglich 2) er irrt sich, weil die Gegner würden noch einen Stich machen, der zum Punktegewinn der Gegner reichen würde 2a) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener nicht möglich 2b) in weiterer Folge wäre ein Halten des Uhu für die Gegener möglich Wie entscheidet man die Fälle ? |
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Habe jetzt nochmal nachgedacht, ich glaueb man kann das nicht im Sinne einer "klassischen" Renonce entscheiden: Ich denke, man kann es nur so entscheiden, daß wenn nach einem "Hinlege"-Fehler des Spielers es den Gegnern "theoretisch möglich wäre" das Spiel oder eine angesagte Prämie zu gewinnen bzw. zu halten (de facto spielen alle dann "ouvert", weil der Spieler seine Karten "im guten Glauben" hergezeigt hat), dann soll es so gewertet werden. Ansonsten sollte nicht gegen den Spieler bzw. den "Hinleger" gewertet werden, weil sich am Ergebnis nichts ändert. |
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Ja, also ist meine Überlegung richtig im Beitrag von 08:32, oder ? Etwas schwierieger ist das Ganze, wenn so ein "Hinlege-Fehler" zu Beginn eines Spieles passiert, also zB. anstatt in der 4-letzten Runde, in der 4.Runde zu Beginn, dann lässt sich der zu erwartende Spielausgang kaum mehr vorhersagen. ==> Hinlegen soll mMn möglich sein, allerdings mit dem Caveat für den "Hinleger", daß, wenn er sich irrt, es "möglicherweise" zu einem Spiel-bzw. Punkteverlust führen kann. (anstatt dem Wort "Renonce") |
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Ich sehe das so: Wenn der Spieler auflegt und sich über die Konsequenzen geirrt hat, dann sollte einfach das Spiel normal fortgesetzt werden. Der Gegner, der eine Karte des Dreierspielers stechen (oder, in Negativspielen, unterbieten kann), teilt dies mit, und die Gegner mögen dieses Wissen in bestmöglicher Weise für sich nutzen (unabhängig davon, ob sie ihre Karten selber aufgelegt haben). Eine Renonce ist es in keinem Fall. Aber: Wenn der auflegende Spieler Partner hat (und diesen daher wichtige Informationen zukommen ließ), DANN ist es bei einem Irrtum in jedem Falle Renonce! Dasselbe gilt auch bei Trischaken. |
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