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  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2005, 17:59
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Valat
 
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Standard Trischaken beim Wiener Tarockcup

Die Abrechnung des Trischakens beim Wiener Tarockcup ist die folgende:



 Verlierer des Trischakens ist der Spieler mit den meisten Punkten. Er zahlt den anderen Spielern je 10 Cent.

 Hat der Vorhandspieler die meisten Punkte, zahlt er doppelt, also je 20 Cent (gilt auch dann, wenn er punktegleich mit einem anderen Spieler ist).

 Hat der Verlierer mindestens 35 Punkte und 2 Blatt erzielt (Bürgermeister), zahlt er ebenfalls doppelt, also je 20 Cent. Ist der Vorhandspieler Bürgermeister, zahlt er vierfach, also je 40 Cent.

 Bei Punktegleichheit zweier oder dreier Verlierer zahlen diese an die bzw. an den Gewinner je 10 Cent.


 Hat ein Spieler keinen Stich (Jungfrau), erhält er vom Verlierer 30 Cent; die anderen Spieler zahlen nichts und bekommen nichts. Bei Punktegleichheit von 2 Verlierern erhält die Jungfrau von diesen je 30 Cent.

 Haben 2 Spieler keinen Stich (2 Jungfrauen), so erhalten sie vom Verlierer je 30 Cent. Bei Punktegleichheit zweier Verlierer (also jeweils 35 Punkte) erhält jede Jungfrau von einem der Verlierer 30 Cent.

 Der Bürgermeister zahlt einer Jungfrau 60 Cent, gibt es 2 Jungfrauen, zahlt er je 30 Cent.


 Hat der Verlierer alle Stiche, zahlt er je 40 Cent. Hat der Vorhandspieler alle Stiche, zahlt er je 80 Cent.





Nun fällt folgendes auf: In den Fällen ohne Jungfrau oder mit drei Jungfrauen (rot) ist festgeschrieben, dass die Vorhand doppelt zahlt, wenn sie verliert. Gibt es eine oder zwei Jungfrauen (grün), ist nichts dergleichen festgeschrieben.



Wenn also die Vorhand verliert und es eine Jungfrau gibt, muss sie dann doppelt zahlen oder nicht? Ich finde, dass die Regeln in diesem Punkt unklar und inkonsistent sind. Wenn dieser Fall eintritt, können die Spieler über die Bezahlung bis Ende nie streiten.



Ich bin der Meinung, dass sinngemäß die Vorhand in diesem Fall auch bestraft gehört (warum nicht?). Aber dann ergibt sich noch ein Problem: Wenn die Vorhand mit einem anderen zusammen je 35 Punkte hat, dann kann sie nicht konsistent doppelt zahlen - denn sie zahlt 60, der andere 30, und jeder der Jungfrauen kriegt dann 45, aber 5 C-Werte gibt es nicht beim Wiener Tarockcup!



Ich habe ein vereinfachtes Regelwerk für das Trischaken verfasst, das diese Inkonsistenzen beseitigt und obendrein kürzer und eleganter formuliert ist. Allein die beiden Veranstalter des Tarockcups wollen mir nicht zuhören. Sie sind der Meinung, dass ihre Regeln völlig in Ordnung seien, und keine Änderung notwendig.



Nun meine Frage, sind meine Einwände nur ein Hirngespinst? Oder habe ich recht?



PS: Obendrein ist der Fall unklar, wenn die Vorhand ex aequo mit einem anderen verliert. Muss der dann auch 10 C zahlen? Oder kriegt er von der Vorhand ausgezahlt wie ein Gewinner? Oder zahlt und kriegt er nix?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 10:46
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gebe dir völlig recht. zwar mag sinngemäßt die regel so gehandhabt werden, wie du schreibst, aber alles, was nicht schriftlich festgemacht ist, ist interpretationen ausgesetzt, somit KÖNNEN die regeln gar nicht "in Ordung" sein. Finde das ignorant!



Aus meiner sicht auch unverständlich, daß der verlierer bei vorhandensein einer jungfrau dreifach bestraft wird. eine regel, wonach alle zu strafen sind, wenn sie es nicht schaffen, allen zumindest einen stich zukommen zu lassen, gehört einfach!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 13:14
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Zitat:
Zitat von Enrice
Aus meiner sicht auch unverständlich, daß der verlierer bei vorhandensein einer jungfrau dreifach bestraft wird. eine regel, wonach alle zu strafen sind, wenn sie es nicht schaffen, allen zumindest einen stich zukommen zu lassen, gehört einfach!


Naja Moment, der Verlierer wird nicht bestraft - er muss in jedem Falle gleich viel zahlen. Bestraft werden die beiden anderen, die nichts kriegen. Das finde ich schon ok.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 13:43
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Trischaker
 
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Ich bin der Meinung, dass die farbliche Kennzeichnung nicht ganz korrekt ist. Denn bei den einzelnen Aufzählungen handelt es sich ja nicht um ein "exklusives oder" (also entweder ... oder ...) sondern um Erläuterungen zu Spezialfällen. Es gilt also z.B. immer dass der Vorhandspieler doppelt zu bezahlen hat wenn er verliert (sofern nicht wirklich explizit eine andere Regelung besteht).



Und zu dem Spezialfall den du angesprochen hast, wenn der Vorhandspieler und ein Mitspieler je 35 Punkte haben ist es auch ganz eindeutig, heißt es doch in Punkt zwei: "Hat der Vorhandspieler die meisten Punkte, zahlt er doppelt, also je 20 Cent (gilt auch dann, wenn er punktegleich mit einem anderen Spieler ist)." Damit und mit Punkt sechs heißt das: Nur der Vorhandspieler (weil bei Punktegleichheit ja nur die Vorhand zahlt!) hat zu bezahlen und zwar je 60 Cent an die beiden Jungfrauen!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 14:01
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Zitat:
Zitat von karl haas
Ich bin der Meinung, dass die farbliche Kennzeichnung nicht ganz korrekt ist. Denn bei den einzelnen Aufzählungen handelt es sich ja nicht um ein "exklusives oder" (also entweder ... oder ...) sondern um Erläuterungen zu Spezialfällen. Es gilt also z.B. immer dass der Vorhandspieler doppelt zu bezahlen hat wenn er verliert (sofern nicht wirklich explizit eine andere Regelung besteht).


Es steht hier leider nicht, dass der Vorhandspieler IMMER doppelt zu bezahlen hat. Da bei den Spezialfällen anders abgerechnet wird, können die vorherigen Punkte darauf nicht angewendet werden. Wenn es immer gelten würde, müsste man es ja auch für den Fall, dass ein Spieler alle Stiche macht, nicht ausdrücklich dazuschreiben, oder?



Zitat:
Und zu dem Spezialfall den du angesprochen hast, wenn der Vorhandspieler und ein Mitspieler je 35 Punkte haben ist es auch ganz eindeutig, heißt es doch in Punkt zwei: "Hat der Vorhandspieler die meisten Punkte, zahlt er doppelt, also je 20 Cent (gilt auch dann, wenn er punktegleich mit einem anderen Spieler ist)." Damit und mit Punkt sechs heißt das: Nur der Vorhandspieler (weil bei Punktegleichheit ja nur die Vorhand zahlt!) hat zu bezahlen und zwar je 60 Cent an die beiden Jungfrauen!


Ich finde nicht, dass man das so interpretieren kann. Bei Punktegleichheit zahlen alle Verlierer, ist darunter die Vorhand, zahlt sie doppelt - daraus folgt nicht, dass die anderen Verlierer nichts mehr zahlen müssen!
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  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 15:34
Stef
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KnightMove hat offenbar insoferne recht, daß man über die Interpretation dieser Regeln diskutieren kann... damit wäre eine eindeutigere Formulierung sicher nicht von Nachteil.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 17:38
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Tja, die Trischakenregeln bleiben auch dieses Jahr wieder gleich... hier ist, bei Interesse, meine Formulierung:



* Verlierer des Trischakens ist der Spieler mit den meisten Punkten. Das können punktegleich auch 2 oder 3 Spieler sein. Alle Verlierer zahlen allen anderen Spielern je 10 Cent.

* Hat der Verlierer mindestens 35 Punkte und 2 Blatt erzielt (Bürgermeister), so zahlt er das Doppelte.

* Hat ein Spieler keinen Stich (Jungfrau), so zieht er die gesamte Auszahlung der Verliererseite ein.

* Gibt es zwei Jungfrauen, so erhalten sie vom Verlierer je 30 Cent, auch wenn er nur 35/1 hat. Gibt es zwei Verlierer mit ex aequo 35 Punkten, zahlt jeder an eine Jungfrau 30 Cent.

* Hat der Verlierer alle Stiche, zahlt er je 40 Cent. Dasselbe ist bei Renonce zu zahlen.

* Ist die Vorhand Verlierer, so zahlt sie immer allein (ein etwaiger

Ex-Aequo-Verlierer ist aufgehoben) und in allen obigen Fällen das Doppelte.
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